Im Gegensatz zur Sozialversicherung gibt es bei den Steuern keine europaweit geltende Regelung, sondern nur zwischen jeweils zwei Staaten abgeschlossene Steuerabkommen.
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Leider war es nicht möglich, mit Österreich ein solches Abkommen auszuhandeln. Uns ist es aber ein Anliegen, dass wir das Recht auf Home-Office weiter stärken und die Erfahrungen der letzten Jahre während der Pandemie evaluieren und dazu auch Ihre Fragen mitdiskutieren werden.
Grundsätzlich will Deutschland mit seinem Steuerrecht sowohl die doppelte Besteuerung bzw. die doppelte Nichtbesteuerung von Personen und Unternehmen vermeiden
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Von der Rot-Grünen Bundesregierung sind eine Verlängerung und weitere Gespräche auch nicht geplant.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Arbeitnehmern die Durchsetzung ihres Wunsches nach der ortsflexiblen Erbringung ihrer Arbeitsleistung dauerhaft, d.h. über das Ende der Pandemie hinaus zu erleichtern.