Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist bisher bereits möglich: Für Bürger:innen der EU, der Schweiz, sowie Staatsangehörige, deren Herkunftsländer keine Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft vornehmen (wie bspw. der Iran).
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Dieses Hindernis möchten wir durch unsere Gesetzesnovelle ändern und grundsätzlich den Besitz von mehreren Staatsangehörigkeiten zulassen, ohne Erfordernis einer Genehmigung
Wir rechnen mit einer Umsetzung im zweiten Quartal 2023 nachdem er vom Bundestag beschlossen wurde.
Dass EU-Staaten anders als Drittstaaten behandelt werden, ist vertraglich geregelt und damit nicht vergleichbar.