Auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags am 21. April 2021 einen Gesetzesentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet
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Jeder, der wie Menschen mit Behinderungen Unterstützung braucht, sollte in dem Maße unterstützt werden, wie er/sie es braucht. Das gilt besonders für Kinder. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob es sich um leibliche Kinder oder Pflegekinder handelt. Pflegekinder haben ein Recht auf dauerhafte und stabile Lebensverhältnisse. Deshalb wollen wir Pflegekinder und Pflegefamilien unterstützen und ihre rechtliche Situation verbessern.
Solange Kinder das Wunsch- und Wahlrecht nicht alleine ausüben können bzw. ihre Entscheidungen nicht selbst mitteilen können oder dürfen, sind die Eltern, von wenigen Ausnahmen abgesehen, für mich deren besten Vertreter*innen. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob es die leiblichen Eltern oder die Pflegeeltern sind.
Als Europaabgeordneter aus Bremen habe ich mich bisher nicht mit der diesbezüglichen Politik in Baden-Württemberg befasst.
Leider kann ich im Europaparlament hier wenig daran verändern. Aber ich kann ihnen versichern, dass wir weiter wachsen werden um auch genau Themen wie diese aus dem Bundestag heraus zu beantworten.