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Ich verstehe Ihren Frust über die lange Wartezeit bei der Ausländerbehörde, insbesondere wenn alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gemäß §18c Abs. 2 AufenthG erfüllt sind.
Deshalb haben wir sowohl im aktuellen als auch im vorherigen Haushalt zusätzliche Mittel für mehr Personal in den Ausländerbehörden bereitgestellt.
Um näher darauf eingehen zu können bittet er sie, sich mit seinem Büro in Verbindung zu setzen um Details und Hintergründe umfassend mit Ihnen zu besprechen und um zu schauen wo er helfen kann.
wenn Ihre Angaben zutreffend sind, dann haben Sie die Voraussetzung des Paragrafen 18 c Absatz 2 AufenthG noch nicht erfüllt, da Sie erst seit August 2023 Inhaber der Blauen Karte Europa sind