Antwort 13.07.2023 von Hubertus Heil SPD
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, sind nicht automatisch von Bürgergeldleistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, sind nicht automatisch von Bürgergeldleistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Menschen mit Behinderungen können Bürgergeld beziehen, wenn sie - trotz ihrer Behinderung - erwerbsfähig sind.
Autofreie Innenstädte müssen sozialpolitisch begleitet werden.
Ziel der Fachkräftestrategie ist es, mit gesetzlichen wie untergesetzlichen Maßnahmen die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften zu unterstützen
Sobald ich eine Rückmeldung erhalte, leite ich Ihnen diese dann gerne zu