Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
wir als CSU und erst recht ich persönlich streben grundsätzlich keine Zusammenarbeit mit der AfD an und werden auch in Zukunft an der sog. Brandmauer zu dieser Partei festhalten.
einige der Gründungsmitglieder waren: Bernd Lucke, Frauke Petry, Alexander Gauland, Martin Renner, Konrad Adam etc.
Von den 18 Gründungsmitgliedern ist fast keiner mehr in der Partei.
Es braucht im Sinne des Grundgesetzes allerdings klare Belege und Beweise, damit das Verbotsverfahren auch erfolgreich sein kann.
Die Fraktion der AfD stimmt berechtigten Einsprüchen von Fraktionsmitgliedern natürlich zu. Im Falle des Einspruchs von dem fraktionslosen Abgeordneten Helferich hat die Fraktion sich dafür entschieden, sich zu enthalten.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion in der Ampelkoalition arbeiten daran, den Menschen Halt und Hoffnung geben, damit sie sich aus inhaltlichen Gründen von der AfD abwenden.