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(...) Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Jeder, der in Deutschland ein Abgeordneten- oder kommunales Mandat übernimmt, verpflichtet sich durch Eid die Gesetze unseres Landes zu achten. Menschenrechte siMenschenrechte rong>nicht politisch verhandelbar, sondern müssen konsequent durchgesetzt werden. Da wir in unserem Land eine klare Gewaltenteilung geregelt haben, kann ich Ihnen nur empfehlen, im Rahmen eine anwaltlichen Beratung dies Vorprüfen zu lassen. (...)
(...) der Petitionsausschuss arbeitet nach den Grundlagen die vom Landtag beschlossen wurden, dem Petitionsrecht und der Sächsischen Verfassung. Wenn eine Petition durch den Landtag! (...)