Antwort 22.12.2024 von Stephan Brandner AfD
Wir planen die Ermöglichung eines flexiblen Renteneintrittsalters, abschlagsfrei nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren.
Wir planen die Ermöglichung eines flexiblen Renteneintrittsalters, abschlagsfrei nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren.
die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn es sich um regelmäßige, gleich hohe Aufwendungen handelt, wäre ein Vorgehen wie bei der Lohnsteuer möglich.