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Grundsätzlich kann die Digitalisierung hier unterstützend zur besseren Versorgung der Patienten wirken. Allerdings ist die Datensicherheit noch nicht überzeugend gelöst, sowohl was die Frage der Speicherung der Daten betrifft, als auch die Weitergabe von Gesundheitsdaten an andere Stellen
Ablehnung der E-Patientenakte auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken
Insgesamt sollten freiheitlich-demokratische Gesellschaften aus der Corona-Krise die Lehre ziehen, dass Freiheitsbeschränkungen und Maßnahmen, die Kinderrechte beeinträchtigen, nur als letztes Mittel und äußerst sorgfältig eingesetzt werden sollten.
Eine solche zentrale bundesweite Stelle, wie Sie sie beschreiben, gibt es nicht und ist auch rechtlich aus unterschiedlichen Gründen schwierig
Es geht darum, unseren ländlichen Raum positiv darzustellen.