Wann werden Individuelle Gesundheitsleistungen in Bezug auf eine Krebsvorsorge abgeschafft und als gesetzliche Leistung der Krankenkasse im Gesetz verankert?

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Frage von Ingo H. •

Wann werden Individuelle Gesundheitsleistungen in Bezug auf eine Krebsvorsorge abgeschafft und als gesetzliche Leistung der Krankenkasse im Gesetz verankert?

Sehr geehrte Frau König,
bei einer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Krebsvorsorgeuntersuchung fehlt ein wesentlicher Bestandteil der Untersuchung. Bei einem Bluttest wird der Tumormarker untersucht und gibt einen gesicherten Aufschluss, ob eine Krebskrankheit vorliegt. Doch diese Blutuntersuchung fällt unter die sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung und muss vom Patienten selbst getragen, sprich bezahlt, werden. Wenn Bürger nicht über diese finanziellen Mittel verfügen ist eine Krebsvorsorgeuntersuchung eher sinnlos, da ein Anfangsstadium dieser Krankheit nicht sicher festgestellt werden kann. Dadurch besteht die Möglichkeit das eine Krebserkrankung im Anfangsstadium sich zu einer schwerwiegenden und teilweise nicht mehr heilbaren Krankheit entwickelt. Ich persönlich befinde mich aktuell in dieser Situation. Als BG-Empfänger kann ich mir solch eine Untersuchung nicht leisten. Jahrelange Behandlung ist teurer als die Übernahme durch die GV dieser Leistung.

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