Antwort 21.12.2022 von Christina Baum AfD
Ich habe diese Frage beantwortet, doch der Inhalt entsprach nicht den Richtlinien von Abgeordnetenwatch, so dass meine Erklärung nicht veröffentlicht wurde.
Ich habe diese Frage beantwortet, doch der Inhalt entsprach nicht den Richtlinien von Abgeordnetenwatch, so dass meine Erklärung nicht veröffentlicht wurde.
Bündnis 90/Die Grünen setzt sich seit langem dafür ein, unabhängige Studien zur Überprüfung verfassungsfeindlicher Einstellungen in Sicherheitsbehörden durchzuführen
Ja.
Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.
Die Unterstellung von Radikalismus dient nicht der Konsensfindung und führt nicht weiter. Ich selbst trete für mehr Demokratie und mehr Meinungsfreiheit ein.