Die Fraktion beschloss die Zulagenerhöhung organisatorisch neu zu bewerten – ohne Mehrkosten für den Steuerzahler.
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Ich verstehe Ihre Ungeduld. Aber politische Entschlossenheit zeigt sich nicht in Eile, sondern in sorgfältigem, zielgerichtetem Handeln.
Ich bin – anders als Sie schreiben – nicht der Ansicht, dass es bei einem möglichen Verbotsantrag darum ginge, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Wovor ich allerdings warne: Die Parteien sollten den Eindruck vermeiden, sie würden versuchen, sich unliebsamer Meinungen zu entledigen. Das habe ich auch in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ gesagt, auf die Sie sich beziehen.
Die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei verlieren ihr Mandat, § 46 Absatz 4 BWahlG.
Wenn das Bundesverfassungsgericht die AfD als Partei verbieten würde, führte das auch zum Mandatsverlust ihrer Abgeordneten im Bundestag.