Antwort 14.11.2022 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Bei einer Weitergabe an Andere behält sich die Schweiz vor, ihr Veto einzulegen.
Bei einer Weitergabe an Andere behält sich die Schweiz vor, ihr Veto einzulegen.
ich möchte Sie bitten, sich mit dieser Frage an diejenigen Kolleginnen und Kollegen zu wenden, die sich mit der inneren Sicherheit Deutschlands befassen
In Hessen sind mir keine Regelungen bekannt.
Zentral bleibt aber, dass wir uns im Verbund mit unseren Alliierten bewegen. Das ist wichtiger als die Debatte um einzelne Waffensysteme.
ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Waffen, die Deutschland bisher in die Ukraine geliefert hat. Seien Sie versichert, dass die alles andere als Schrott sind. Ganz im Gegenteil. Uns bestätigen die Ukrainerinnen und Ukrainer, dass das Material, das wir liefern, exzellent ist.