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Auch wenn es keine Veröffentlichungspflicht gibt, sind die zuständigen Ministerien parlamentarisch verantwortlich. Parlamente können Auskünfte verlangen, es bestehen Dokumentationspflichten, und politischer Missbrauch hätte erhebliche rechtliche und politische Konsequenzen.
Nur der jeweilige Landesgesetzgeber kann solche Pflichten schaffen; eine bundesweite Verpflichtung existiert nicht.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
Ich werde mich mit dem Hessischen Justizministerium in Verbindung setzen, um nähere Informationen zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu erhalten