Bisher haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden.
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Antwort 04.03.2024 von Lars Castellucci SPD
Antwort 27.03.2024 von Lars Castellucci SPD
Da ausschließlich die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung an der HS Bund beanstandet wurden, bestehen aus Sicht des BMI an den Inhalten des Rahmenmodells und an dem Umfang der Lehrverpflichtung keine rechtlichen Zweifel
Antwort 23.01.2024 von Johann Saathoff SPD
Ich leite sie gern an das zuständige Fachreferat im BMI weiter, damit Sie von dort eine Antwort bekommen
Antwort 25.01.2024 von Mario Brandenburg FDP
Sie bezieht sich inhaltlich auf einen Themenbereich, der bei meinem Kollegen Dr. Jens Brandenburg.
Antwort 23.10.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
wenn jemand dreimal dieselbe Prüfung nicht besteht, dann sollte der oder die Betroffene sich vielleicht fragen, ob ein anderer Studiengang den eigenen Interessen mehr entspricht. Es ist also auch eine Motivation für Studierende sich fachlich neu zu orientieren.
Antwort 20.11.2023 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Sehr geehrter Herr B.,