Wie wird der Bundestag eine adäquate Beteiligung der betroffenen Hochschullehrer bzw. ihrer Verbände am Entwurf des neuen § 132a BBG und den auf dessen Basis zu erlassenden Verordnungen sicherstellen?

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Frage von Thomas E. •

Wie wird der Bundestag eine adäquate Beteiligung der betroffenen Hochschullehrer bzw. ihrer Verbände am Entwurf des neuen § 132a BBG und den auf dessen Basis zu erlassenden Verordnungen sicherstellen?

Sehr geehrter Herr Prof. Castellucci,
am 13.12.2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.
In der Phase der Entwurfserstellung hat das BMI als entwerfende Behörde zwar DBB, DGB und DBwV zur Stellungnahme aufgefordert, aber nicht die beiden größten Verbände der Hochschullehrer an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften DHV und HLB.
Hierzu habe ich die Frage, wie der Bundestag eine angemessene Beteiligung der hauptsächlich betroffenen Berufsgruppen sicherstellen wird?
Mit herzlichen Grüßen und vielem Dank im Voraus, Thomas E.

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Sehr geehrter Herr E.,

 

vielen Dank für Ihre Frage. Die Beteiligung der Spitzenverbände gem. § 118 BBG erfolgte durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Der Bundestag kann im Rahmen von öffentlichen Anhörungen im zuständigen Ausschuss Sachverständige anhören. Sachverständige können auch Vertreter der DHV oder der HLB sein. Wann und ob dies geschieht, entscheiden die Fraktionen und kann ich noch nicht sagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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