Antwort 11.12.2025 von Gabriela Heinrich SPD
Der Antrag der Grünen war alleine schon deswegen nicht zustimmungsfähig, da er zum Teil sachlich nicht (mehr) zutreffend ist:
Der Antrag der Grünen war alleine schon deswegen nicht zustimmungsfähig, da er zum Teil sachlich nicht (mehr) zutreffend ist:
Inwieweit Botschaften oder Konsulate ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, unterstützen, hängt davon ab, um welche Art der Unterstützung ersucht wird, welche Unterstützungsmöglichkeiten jeweils das ausländische Recht vorsieht und inwieweit diese im Einzelfall tatsächlich zugänglich sind
Die Grünen Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin für die Wiedereinführung des Familiennachzugs ein
Ich habe der zeitweiligen Aussetzung zugestimmt, weil dies Teil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag war.