Sehr geehrte Frau Nasr, wie begründet die SPD ihre Zustimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte?
Der subsidiäre Schutz ist geregelt durch die Verordnung (EU) 2024/1347. Dort werden den Mitgliedstaaten zwar gewisse Einschränkungen für subsidiär Schutzberechtigte anheimgestellt, aber ich kann nicht erkennen, dass das auch den Familiennachzug betrifft. Der subsidiäre Schutz ist ein Proprium der EU. Jegliche Einschränkung in diesem Bereich berührt also in besonderer Weise europäische Werte und Identität.
Als Sozialdemokratin halte ich den Familiennachzug grundsätzlich für ein zentrales Element humaner Flüchtlingspolitik und europäischer Solidarität. Ich habe der zeitweiligen Aussetzung zugestimmt, weil dies Teil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag war.
Mir ist aber klar: Das ändert nichts daran, dass ich mich weiterhin dafür einsetze, dass subsidiär Schutzberechtigte ihre Angehörigen möglichst bald nachholen können und dass ihre Rechte klar respektiert werden. Die Umsetzung muss fair, transparent und im Einklang mit europäischen Werten erfolgen.
