Antwort 26.10.2025 von Christoph Ploß CDU
Ich habe meinen Äußerungen nichts hinzuzufügen.
Ich habe meinen Äußerungen nichts hinzuzufügen.
Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Das Cannabisgesetz ist für mich ein richtiger und längst überfälliger Schritt weg von der gescheiterten Verbotspolitik hin zu einem regulierten, entkriminalisierten Umgang, der gesellschaftliche Realitäten anerkennt und Konsument*innen schützt.

Ich halte den aktuellen THC-Grenzwert für zu niedrig