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Warum wurde trotz Vorgabe einen Risikogrenzwert zu empfehlen keiner zu 0,5%BAC gemacht, sondern nur zu 0,2%BAC also nicht wie vorgegeben vom Gesundheitsministerium wodurch eine Benachteiligung zu Alk?

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Carmen Wegge
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Frage von Jochen T. •

Warum wurde trotz Vorgabe einen Risikogrenzwert zu empfehlen keiner zu 0,5%BAC gemacht, sondern nur zu 0,2%BAC also nicht wie vorgegeben vom Gesundheitsministerium wodurch eine Benachteiligung zu Alk?

https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

Wieso wird mit der geltenden Regelung ohne konkrete durch die BR initiierte Wissenschaftliche Studie mit fortlaufenden Blutanalysen und Referenzstandart,Vergleichsgruppe und Ergebnis ein Wert von irgendwelchen Experten ungefragt übernommen und der noch nichtmal der Vorgabe entsprach einen Wert analog zu 0,5BAC zu benennen?

Warum wird keine Beeinträchtigung mit Alkohol vergleichbar ausgestaltet, war die Alkohollobby auch beteiligt?

Es kann ein Trennungsgebot kaum eingehalten werden da es völlig unklar ist wann nach 2-4 Joints wieder sicher gefahren werden dürfte und wieso werden schon wieder Verschärfungen ausgearbeitet, der Missbrauch nicht klar definiert ... Es verbietet sich zu konsumieren. https://dgvm-verkehrsmedizin.de/wp-content/uploads/2024/09/Positionspapier-Nr.-12-Cannabismissbrauch-Par-13-a-FeV_final-13.09.24-002.pdf

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Cannabisgesetz ist für mich ein richtiger und längst überfälliger Schritt weg von der gescheiterten Verbotspolitik hin zu einem regulierten, entkriminalisierten Umgang, der gesellschaftliche Realitäten anerkennt und Konsument*innen schützt. Im Verkehr gilt selbstverständlich Nulltoleranz bei Beeinträchtigung unabhängig von der Substanz. Wir stärken Prävention sowie Aufklärung, um Risiken wie Mischkonsum zu minimieren, ohne Erwachsene pauschal zu kriminalisieren.​

Eine Gleichbehandlung mit Alkohol im Sinne von vergleichbaren Grenzwerten lehne ich nicht grundsätzlich ab, doch zentrale Ziele bleiben Jugendschutz, Gesundheit und Schwarzmarktabbau. Die Evaluation wird evidenzbasierte Anpassungen ermöglichen, keine Rücknahme. Langfristig kämpfe ich für eine europarechtskonforme Volllegalisierung mit Fachgeschäften, die klare Regeln schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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