Antwort 18.02.2023 von Marcus Bühl AfD
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Der Heizkostenzuschuss II wird von den einzelnen Bundesländern organisiert. Sie müssen dabei nichts tun. Das Geld wird automatisch an alle ausgezahlt, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.
Nach den Aussagen der Bundesregierung wird ein Komplettpreis für das kasachische Rohöl bezahlt, der die Transportkosten beinhaltet. ...