Antwort 10.08.2021 von Dietmar Bartsch Die Linke
da Waffen solcher Art verboten oder zumindest nicht erlaubt sind, sind hierfür auch weder Grenzwerte noch Strafrechtsverschärfungen oder neue strafrechtliche Maßnahmen notwendig.
da Waffen solcher Art verboten oder zumindest nicht erlaubt sind, sind hierfür auch weder Grenzwerte noch Strafrechtsverschärfungen oder neue strafrechtliche Maßnahmen notwendig.

wie aus dem zitierten Schreiben des BMI hervorgeht, sind Waffen, die auf eine größere Distanz als 2 m wirken, auch dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht mit kinetischer Energie wirken.
Ich teile Ihre Meinung, dass es im Waffengesetz Regelungslücken gibt. Ihre Frage zu den Ultraschallwaffen verdeutlicht, dass es die Vielzahl der Gesetzesänderungen der Vergangenheit nicht besser gemacht hat...