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Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.
Alles in allem ziehe ich in Zweifel, ob die Aufnahme der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung der Weisheit letzter Schluss ist und plädiere dafür, die verschiedenen Versorgungssysteme beizubehalten
Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung der Abgeordneten ist besser als frühere Modelle, ich halte sie dennoch für nicht mehr zeitgemäß.
Wir planen die Ermöglichung eines flexiblen Renteneintrittsalters, abschlagsfrei nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren.