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Das Grundgesetz unterscheidet nicht nach der Ursache für den Hilfebedarf. Deshalb sind auch keine unterschiedlichen Niveaus des menschenwürdigen Existenzminimums für unterschiedliche Personengruppen und damit auch für eine Differenzierung nach der Ursache der Hilfebedürftigkeit begründbar.
Unsere Verfassung gibt vor, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert sein muss.
Ich kann Ihnen versichern, dass eine amtsangemessene Alimentation und die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig sind
Im Rahmen dieser Prüfung werden ggf. auch zu höheren Mieten führende Modernisierungsumlagen berücksichtigt.
Es werden nun die aktuellsten Daten der Preisentwicklung zusätzlich berücksichtigt. Im Ergebnis erhöhten sich dadurch die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 um rund 12 Prozent.