Die vielfach diskutierte Honoraranpassung zum 1. April 2026 ist keine unmittelbare Entscheidung des Bundestages oder der Bundesregierung, sondern ein Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten ist die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.05.2026 von Christos Pantazis SPD
Antwort ausstehend von Serap Güler CDU
Antwort 29.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Antwort 08.05.2026 von Hülya Düber CSU
Die konkrete Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch den Bundestag festgelegt, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Antwort 29.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
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Antwort 11.05.2026 von Daniel Baldy SPD
Versorgungssicherheit und mentale Gesundheit bleiben zentrale Ziele.