Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir werden dabei nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken, wie im Koalitionsvertrag geschrieben.
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Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Sollten Sie ihre Staatsangehörigkeit in einem anderen Land aufgegeben haben, können wir leider nicht dabei helfen diese Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen, da nach allgemein akzeptierten Standards aus dem internationalen Recht und dem Grundsatz der Achtung der Souveränität fremder Staaten jedes Land selbst für die Vergabe oder Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit zuständig ist.
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Aktuell ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung nicht zulässig, nach derzeitiger Rechtslage müsste Sie für die Einbürgerung in Deutschland Ihre alte Staatsangehörigkeit zuvor aufgegeben haben.
Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir uns mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen