Aktuell ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung nicht zulässig, nach derzeitiger Rechtslage müsste Sie für die Einbürgerung in Deutschland Ihre alte Staatsangehörigkeit zuvor aufgegeben haben.
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Im Ampel-Koalitionsvertrag haben wir uns mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen

Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen. Wie sich die Union geführten Bundesländer dazu positioniert, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen.
Da das Grundgesetz abschließend regelt, bei welchen Gesetzen die Zustimmung erforderlich ist, und bei welchen nicht, handelt es sich bei der aktuellen Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts klar um den Fall des Einspruchgesetzes.
Die Staatsangehörigkeitsreform wird voraussichtlich nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat