Antwort 16.06.2025 von Caroline Bosbach CDU
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.
Ein Verbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie und darf nur auf einer klaren, gerichtsfesten Tatsachengrundlage beruhen.
Die Veröffentlichung eines als Verschlusssache gekennzeichneten Gutachtens ist nicht durch das BfV oder BMI vorgesehen gewesen, da Quellen prinzipiell geschützt werden sollen/die im Gutachten herangezogenen Daten dem Datenschutz unterliegen
