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Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten so zu verändern, dass sie sicher verfassungsgemäß ist und sowohl die Bedürfnisse kinderreicher Beamtinnen und Beamter, die Wohnsituation in Ballungsgebieten als auch das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander berücksichtigt, macht zeitaufwändige Abstimmungen zwischen den Ressorts nötig.
Auf diese Weise ließe sich ggf. herausfinden,ob die Verfahren systematisch verzögert werden.
Ich habe hier ja mehrfach geantwortet, dass BMI den Gesetzentwurf für verfassungskonform erachtet. Vor diesem Hintergrund findet die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft Beachtung.
Ich kann Ihnen dazu nur antworten, dass das BMI den Gesetzentwurf nicht für verfassungswidrig hält.