Antwort 13.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Aufwendungen für Unterkunft werden nach geltender Rechtslage übernommen, wenn sie angemessen sind.
Aufwendungen für Unterkunft werden nach geltender Rechtslage übernommen, wenn sie angemessen sind.
Wir haben die mit der Einführung des sog. Bürgergeldes geplante Erhöhung der Regelsätze für Sozialhilfeempfänger zum 1.1.2023 zu keinem Zeitpunkt abgelehnt
Soziales Netz ja, aber nicht dauerhaft
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zur Rechtmäßigkeit konkreter Bescheide mangels Kenntnis des Sachverhalts und aller berechnungsrelevanten Umstände keine Stellung nehmen kann.
Wir Grüne haben im Bundestag lange für die Einführung des Bürgergelds gekämpft. Denn im Vergleich zu Hartz IV stehen jetzt Kooperation auf Augenhöhe, Weiterbildung und eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt im Fokus