Antwort 04.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Als Alleinerziehende steht Ihnen ein Mehrbedarf zu. Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende orientiert sich am Alter des Kindes.
Als Alleinerziehende steht Ihnen ein Mehrbedarf zu. Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende orientiert sich am Alter des Kindes.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner auf die Einführung einer Kindergrundsicherung geeinigt, die „ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern“ soll.
Zahlreiche Verbesserungen für die Leistungsberechtigten im Rahmen der Bürgergeldreform sind auch in der Sozialhilfe übernommen worden und kommen damit auch den Leistungsberechtigten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zugute.
Zutreffend haben Sie darauf hingewiesen, daß der Regelbedarf des neuen Bürgergeldes seit Januar 502,- € beträgt.