Im Rahmen dieser Novelle ist bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
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Mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Der Beginn des Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist für Ende diesen Jahres geplant.
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.
Wir rechnen mit Inkrafttreten des Gesetzes in der ersten Hälfte des nächsten Jahres.
Wir ermöglichen die Mehrstaatigkeit "in alle Richtungen", also bei der Einbürgerung von ausländischen Staatsbürger:innen in Deutschland ebenso wie bei der Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit durch deutsche Staatsangehörige