Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wer Sozialleistungen bekommt, hat Mitwirkungspflichten. Wer diese nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.12.2023 von Jens Teutrine FDP
Antwort 19.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 04.12.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Viele Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, beziehen übrigens kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die dort gezahlten Regelsätze liegen unterhalb derjenigen des Bürgergeldes.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.02.2024 von Hubertus Heil SPD
Das Bürgergeld und die Sozialhilfe bilden die unterste Ebene unseres sozialen Netzes, sie dienen der Sicherung des Existenzminimums. Ein Leistungsanspruch besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dann, wenn eine Person ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann.