Antwort 30.08.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
All das sind staatliche (Sozial-)Leistungen, die nicht dazu dienen sollen, Erwerbsarbeit aufzugeben, sondern denjenigen zugute kommen, die ein Anrecht darauf haben.
All das sind staatliche (Sozial-)Leistungen, die nicht dazu dienen sollen, Erwerbsarbeit aufzugeben, sondern denjenigen zugute kommen, die ein Anrecht darauf haben.
ALG 1 berechnet sich nach Ihrem erwerbstätigen Einkommen und nicht nach Regelsätzen wie beim Bürgergeld.
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sind grundsätzlich gegen die Risiken Krankheit und Pflege abgesichert.