Sie sprechen die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren an, die mit dem neuen Gesetz möglich sein wird.
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Auch wenn ich zwischenmenschlich Ihr Anliegen verstehen kann, bitte ich Sie um Verständnis, dass ich mich nicht in Entscheidungen unserer staatlichen Behörden, wie etwa in Ihrem Falle zu Besuchserlaubnissen, einmischen kann.
Sollte Ihr Antrag von der zuständigen Behörde bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet werden, müsste die Behörde die aktuelle Rechtslage anwenden.
Aufgrund dieser schwierigen Gemengelage habe ich zur Abstimmung eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich sowohl auf die vor allem im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen als auch auf die aus meiner Sicht verbleibenden Kritikpunkte eingehe.
Einbürgerungen von Studierenden sind durch das Gesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nur dann, wenn die Person sich mit einem Studierenden-Visum in Deutschland aufhält.