Von der Rot-Grünen Bundesregierung sind eine Verlängerung und weitere Gespräche auch nicht geplant.
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Im Gegensatz zur Sozialversicherung gibt es bei den Steuern keine europaweit geltende Regelung, sondern nur zwischen jeweils zwei Staaten abgeschlossene Steuerabkommen.
Dauer-Grenzkontrollen sind rechtswidrig. Doppelbesteuerungsabkommen sollten Leben und Arbeiten erleichtern. Eine EU weite Regelung Homeoffice ist überfällig.
Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Da es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen jedoch um bilaterale Verträge zur Aufteilung der Besteuerungsrechte handelt, können diese zwischen den beiden Vertragsstaaten grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Dies hat dann bedauerlicherweise auch zur Folge, dass die steuerlichen Auswirkungen bei einer Tätigkeit in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich ausfallen
Aufgrund der verschiedenen Fallgestaltungen der mobilen Arbeit/Telearbeit/Homeoffice als Mittel der Pandemiebekämpfung („flatten the curve“) soll bis einschließlich Juni 2022 eine pandemiebedingte Tätigkeit im Homeoffice keine Auswirkungen auf das anzuwendende Recht der sozialen Sicherheit haben.