Antwort 27.09.2023 von Roland Prießnitz FREIE WÄHLER
Die Verwaltung (Baudezernat Hochbau) ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen angedeuteten Argumente sind vom Baurecht strikt zu trennen.
Die Verwaltung (Baudezernat Hochbau) ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen angedeuteten Argumente sind vom Baurecht strikt zu trennen.
Religiöse Bauten sind in Deutschland zulässig - daher wurde meines Wissens nicht über das Gebäude als solches, sondern über einen Bauantrag abgestimmt.
Ich stimme Ihnen zu, dass muslimische Beerdigungen in Deutschland unbedingt weitergehend vereinfacht werden müssen.
Selbstverständlich sind wir zum Handel mit allen Ländern bereit, die Deutschland wettbewerbsfähige Preise bieten.
Ich teile die von Ihnen benannten Aussagen des Gemeindesprechers dezidiert nicht.