Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass sich Bauherren bzw. Grundstücksbesitzer an den Erschließungskosten von Straßen beteiligen.
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Tatsächlich handelt es sich in den von Ihnen aufgeworfen Konstellationen um Fälle, in denen bislang eine Ersterschließung, die die hierfür erforderlichen technischen Vorgaben erfüllt, noch nicht erfolgt ist, und für die noch zu keinem Zeitpunkt in der Vergangenheit eine Abrechnung durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgt ist, mithin also noch keinerlei Kosten auf die Anlieger umgelegt wurden.
Der Bund stellt zu wenig Geld für die Infrastruktur bereit. Darum braucht es eine Reform der Schuldenbremse, damit wir in gute Infrastruktur investieren können.
Der Ausbau der B 10 ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und damit der wirtschaftlichen Anbindung der Region
Der Eindruck, dass auf Baustellen nicht gearbeitet wird, täuscht häufig.