Antwort 09.09.2024 von Stephan Brandner AfD
Die AfD hat ein Rentenkonzept beschlossen. https://www.afd.de/wahlprogramm-rente-soziales/
Die AfD hat ein Rentenkonzept beschlossen. https://www.afd.de/wahlprogramm-rente-soziales/
Wird der monatliche Betrag, der über die Grundsicherung zur Verfügung gestellt wird, in diesem Monat nicht vollständig verbraucht, so ist das Ersparte im nächsten Monat als Vermögen zu betrachten, welches durch den Vermögensschonbetrag vor einer Berücksichtigung geschützt ist.
Wie Sie selbst schon richtig schreiben, hat das Ganze mit unterschiedlichen Zahlungsterminen zu tun:
Nein, ganz gewiss nicht
Ihre Frage habe ich am 25.3.24 beantwortet