Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Sofern Jesidinnen und Jesiden in ihrem Heimatland verfolgt werden, kann ihnen nach geltendem Asylrecht Schutz in Deutschland zustehen, was im Einzelfall durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft wird.
Ich kann Ihre Irritationen und Bedenken verstehen. Das Aufenthalts- und das Asylgesetz wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder ergänzt und verändert, was sie insgesamt auch komplexer macht.
Allerdings fällt auch eine solche Forderung zunächst unter die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. In einer pluralistischen Demokratie müssen auch Positionen, die viele für falsch oder problematisch halten, grundsätzlich geäußert werden dürfen.