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Die derzeitige Situation des Fachkräftemangels würde allerdings bei einer unmittelbaren Umsetzung dazu führen, dass es in manchen Bereichen der Polizei (z.B. bei der Kripo) eine Mehrbelastungen für den einzelnen Beamten und die einzelne Beamtin gibt. Denn die Arbeitslast insgesamt würde ja nicht geringer.
Bislang liegt seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch kein offizieller Referentenentwurf vor; dieser befindet sich aktuell noch in der Phase der Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung.
Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinne das Gegenteil von Arbeitszeit. Die Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs erfolgt daher durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen
Trotzdem ist es von Bedeutung, sich die Auswirkungen reduzierter Arbeitszeit für den Arbeitgeber und die Gesellschaft anzuschauen.
Bei Fragen zur Arbeitszeit von Bundesbeamten ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zuständig