Meine Kolleg*innen aus dem Bundestag haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren kritisch begleitet und die öffentliche Anhörung von Expert*innen zum Gesetzentwurf unterstützt. Aus mehrfachen Gründen hat die Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf abgelehnt. Aus grüner Sicht reichen u.a. die Bestimmunen nicht aus, um die notwendige Reduktion der Abgabe von Reserveantibiotika an Nutztiere zu erreichen.
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Man hätte auch die Berufsgruppe der Tierheilpraktiker mit einbeziehen müssen und dementsprechend eine Anerkennung des Berufes schon vor der Verabschiedung des Gesetzes klären müssen
Ich gebe Ihnen Recht, dass die "richtige" Reihenfolge enorm wichtig ist, denn es dürfte nicht das Ziel des Gesetzes sein, Menschen die Existenzgrundlage zu nehmen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich in diesem Punkt kein Experte bin, überzeugt mich Ihre Argumentation. Ich werde hierzu auch mit unserer Europaabgeordneten Manuela Ripa sprechen

das im Juni vom Bundestag verabschiedete Tierarzneimittelgesetz legt in der Tat fest, dass die Basis für die Verordnung von Tierarzneimitteln die tierärztliche Verschreibung sein soll. Ganz neu ist das aber grundsätzlich nicht, denn schon bisher gilt im Arzneimittelgesetz: