Ich möchte gerne wissen, wie und ob Sie sich für meine Berufs- und Therapiefreiheit als Tierheilpraktikerin einsetzen werden die durch das neue TAMG massiv eingeschränkt wird.

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Gabriela Heinrich
SPD
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Frage von Ursula W. •

Ich möchte gerne wissen, wie und ob Sie sich für meine Berufs- und Therapiefreiheit als Tierheilpraktikerin einsetzen werden die durch das neue TAMG massiv eingeschränkt wird.

Durch das neue TAMG wird mir als Tierheilpraktikerin die Existenzgrundlage entzogen. Ich habe eine langjährige und Ausbildung als Tierheilpraktikerin absolviert und besitze daher ein fundiertes Wissen in diesem Bereich. Durch das neue Gesetz ist die Ausübung des Berufs aber so gut wie unmöglich. Die Argumente vieler Parteien, dass der Beruf des Tierheilpraktikers zu einem anerkannten Beruf werden muss ist absolut richtig und wird von den Verbänden auch schon seit Jahren gefordert, aber man geht hier in der falschen Reihenfolge vor. Die Anerkennung des Berufs hätte vor der Verabschiedung des neuen TAMG erfolgen müssen. Ich habe viel Zeit und Geld in die Ausbildung gesteckt und bin nun nicht in der Lage, den Beruf vernünftig auszuführen.

Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-Nord
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

das im Juni vom Bundestag verabschiedete Tierarzneimittelgesetz legt in der Tat fest, dass die Basis für die Verordnung von Tierarzneimitteln die tierärztliche Verschreibung sein soll. Ganz neu ist das aber grundsätzlich nicht, denn schon bisher gilt im Arzneimittelgesetz: „Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Tieren nur anwenden, soweit die Arzneimittel von dem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei dem sich die Tiere in Behandlung befinden.“

Soweit ich weiß, ist einige Verunsicherung durch eine Pressemitteilung entstanden. Hierzu gibt es hier jedoch Hinweise:

https://www.btb.info/unsere-fachkompetenz/stellungnahme-zur-aenderung-des-tierarzneimittelgesetzes-(tamg).html

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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