Ich möchte gerne wissen, wie und ob Sie sich für meine Berufs- und Therapiefreiheit als Tierheilpraktikerin einsetzen werden die durch das neue TAMG massiv eingeschränkt wird.

Bild von Lukas Küffner in schwarzem Anzug mit braunem Gürtel und weißem Hemd. Lukas verschränkt seine Arme und lächelt
Lukas Küffner
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Frage von Ursula W. •

Ich möchte gerne wissen, wie und ob Sie sich für meine Berufs- und Therapiefreiheit als Tierheilpraktikerin einsetzen werden die durch das neue TAMG massiv eingeschränkt wird.

Durch das neue TAMG wird mir als Tierheilpraktikerin die Existenzgrundlage entzogen. Ich habe eine langjährige und Ausbildung als Tierheilpraktikerin absolviert und besitze daher ein fundiertes Wissen in diesem Bereich. Durch das neue Gesetz ist die Ausübung des Berufs aber so gut wie unmöglich. Die Argumente vieler Parteien, dass der Beruf des Tierheilpraktikers zu einem anerkannten Beruf werden muss ist absolut richtig und wird von den Verbänden auch schon seit Jahren gefordert, aber man geht hier in der falschen Reihenfolge vor. Die Anerkennung des Berufs hätte vor der Verabschiedung des neuen TAMG erfolgen müssen. Ich habe viel Zeit und Geld in die Ausbildung gesteckt und bin nun nicht in der Lage, den Beruf vernünftig auszuführen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihre Sorgen aufgrund des neuen TAMG. Jedoch verstehe ich auch das Anliegen des Gesetzgebers, der die Abgabe von Arzneien, die nicht explizit für Tiere zugelassen sind, einschränken möchte. Neu ist dieser Ansatz nicht, schon im bisherigen Arzneimittelgesetz steht: "Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Tieren nur anwenden, soweit die Arzneimittel von dem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei dem sich die Tiere in Behandlung befinden“. Dass bei dem neuen Gesetz nur die Berufsgruppe der Tierärzte beachtet wurde ist ärgerlich. Man hätte auch die Berufsgruppe der Tierheilpraktiker mit einbeziehen müssen und dementsprechend eine Anerkennung des Berufes schon vor der Verabschiedung des Gesetzes klären müssen. Eine solche staatliche Anerkennung setzt jedoch voraus, dass die Ausbildung zum Tierheilpraktiker gesetzlich geregelt ist. Klar ist, dass das Gesetz zu schnell beschlossen wurde und die entsprechenden Fachverbände zu wenig eingebunden wurden. Ich hoffe, das konnte Ihre Frage angemessen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Küffner

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