Von Seiten des Bundes können in Bezug auf die Bearbeitungszeiten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Umsetzung obliegt allerdings den Kommunen.
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Im konkreten Fall kann Ihre Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht im Bundestag abgeschlossen wurde und möglicherweise Änderungen zum Inkrafttreten oder eine Rückwirkung aufgenommen werden könnten.
Da die Verhandlungen noch laufen, kann ich Ihnen noch keine Auskunft dazu geben, wie konkret mit laufenden Anträgen umgegangen wird
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich direkt an einen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Im Land Berlin haben wir hierfür keine Gesetzgebungskompetenz.
Vor der Sommerpause konnten die parlamentarischen Verhandlungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht mehr abgeschlossen werden. Dementsprechend kann ich Ihnen zu möglichen Einigungen auch noch keine Auskunft geben.
Falls Sie selbst von einer möglichen Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung betroffen sind, würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Situation auch den zuständigen Abgeordneten von der CDU/CSU zu schildern. Es ist immer gut, wenn alle Regierungsparteien über die negativen Folgen einzelner Gesetze informiert sind.