Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
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Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 28.02.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.
Antwort 12.02.2024 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 19. Januar 2024 hat die Ampel-Koalition im Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Eine Einbürgerung ist somit künftig nach fünf Jahren möglich.
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Antwort 30.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.