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Antwort ausstehend von Katja Lindemann dieBasis
Antwort 10.02.2023 von Josip Juratovic SPD

Wer anspruchsberechtigt ist, bisher aber noch keine Energiepreispauschale bekommen hat, kann diese über die Steuererklärung noch bekommen.

Portrait von Mechthild Heil
Antwort ausstehend von Mechthild Heil CDU
Antwort 10.02.2023 von Josip Juratovic SPD

Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.