Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.
Ich freue mich, dass wir Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen können. Für Ihre Anliegen München-Land betreffend, bitte ich um Kontaktaufnahme mit meinem Kollegen.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Bei dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung habe ich mit nein gestimmt.
Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht.