Antwort 15.05.2020 von Stephan Weil SPD
(...) Dabei sind insbesondere Alleinerziehenden oder Arbeitssuchende für die Notbetreuung antragsberechtigt, um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten zu können. (...)
(...) Dabei sind insbesondere Alleinerziehenden oder Arbeitssuchende für die Notbetreuung antragsberechtigt, um eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten zu können. (...)
(...) Ihre Anfrage gibt mir die Gelegenheit auszuführen, was wir für Familien in der aktuellen Situation getan haben: (...)
(...) Weitere 2 Milliarden Euro sollen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. (...)
(...) Bis zum Inkrafttreten des genannten Gesetzes sah § 56 des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich Entschädigungen für eine direkt betroffene, selbst erwerbstätige Person vor. (...)