
Antwort ausstehend von Thomas Okos CDU

Die von Ihnen angesprochene Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ist Gegenstand des laufenden parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und wird derzeit intensiv beraten.
Wir aber bleiben nicht untätig und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf
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