Welche konkreten Verbesserungen für gesetzlich Versicherte erwarten Sie durch den BMG-Gesetzentwurf zur ambulanten Psychotherapie?
Direkt gesagt: Ich erwarte durch den BMG-Gesetzentwurf zur ambulanten Psychotherapie keine einfachen, sofort sichtbaren Verbesserungen für gesetzlich Versicherte. Es wäre unseriös, so zu tun, als entstünden durch ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz automatisch mehr Therapieplätze, kürzere Wartezeiten oder weniger Belastung in den Praxen.
Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Gesundheitspolitik besteht nicht immer darin, zwischen gut und schlecht zu wählen. Häufig geht es darum, unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen das kleinere Übel zu wählen. Die gesetzliche Krankenversicherung steht erheblich unter Druck. Wenn die Ausgaben dauerhaft stärker steigen als die Einnahmen, zahlen am Ende Versicherte und Arbeitgeber über höhere Beiträge. Das trifft Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner, Familien und Betriebe unmittelbar.
Deshalb ist Beitragssatzstabilität kein abstraktes Ziel. Sie ist für gesetzlich Versicherte konkret relevant. Auch steigende Zusatzbeiträge verschlechtern die Lage vieler Menschen. Zugleich darf Stabilisierung nicht bedeuten, dass psychisch erkrankte Menschen schlechter versorgt werden. Gerade in der Psychotherapie sind die Wartezeiten vielerorts bereits zu lang, und die Praxen arbeiten unter hohem Druck.
Meine Linie ist deshalb klar: Ich erkenne die Notwendigkeit an, die Ausgabenentwicklung in der GKV zu begrenzen. Aber ich werde den Entwurf im parlamentarischen Verfahren daran messen, ob notwendige Einsparungen sachgerecht verteilt sind und ob sie die Versorgung psychisch erkrankter Menschen gefährden. Ein reines Durchreichen finanzieller Probleme an Praxen und Patientinnen und Patienten wäre falsch.
Konkrete Verbesserungen, die gesetzlich Versicherte brauchen, sind aus meiner Sicht: schnellere Terminvermittlung, bessere Steuerung zwischen Akutbehandlung, Kurzzeittherapie und Langzeittherapie, weniger Bürokratie, mehr Transparenz über verfügbare Behandlungskapazitäten und eine verlässliche Versorgung auch außerhalb der Ballungsräume.
Der Gesetzentwurf ist also kein Versprechen auf sofortige Verbesserungen in der ambulanten Psychotherapie. Er ist Teil einer schwierigen Abwägung: Beiträge stabilisieren, ohne die Versorgung zu beschädigen. Genau auf diesen Punkt wird es im parlamentarischen Verfahren ankommen.
