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Welche psychotherapeutischen Fachleute wurden bislang in Ihre Entscheidungsfindung über Ihr politisches Engagement für die psychotherapeutische Versorgung einbezogen?

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Armand Zorn
SPD
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Frage von Franziska B. •

Welche psychotherapeutischen Fachleute wurden bislang in Ihre Entscheidungsfindung über Ihr politisches Engagement für die psychotherapeutische Versorgung einbezogen?

Sehr geehrter Herr Zorn,

mit großer Sorge verfolge ich als die möglichen Auswirkungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes auf die psychotherapeutische Versorgung. Sie schreiben, dass Sie sich einsetzen möchten, dass das GKV-FinStG keine Versorgungsverschlechterung für die Versicherten auslösen soll. Umso entscheidender ist es, dass politische Entscheidungen hier auf einer fundierten und praxisnahen Grundlage getroffen werden.

Daher möchte ich Sie herzlich bitten, mir folgende Fragen zu beantworten:

* Welche psychotherapeutisch tätigen Personen wurden bislang in die Entscheidungsfindung einbezogen?

* In welcher Form planen Sie, künftig die Perspektiven von praktizierenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten systematisch einzubinden?

Die Wissenschaft zeigt, dass sich Investition in Gesundheit wirtschaftlich rentiert. Die Praxis zeigt, dass das Gesetz den Zugang zu Psychotherapie verschlechtern wird. Ihr Politisches Engagement für die Gesundheit der Bürger ist jetzt essentiell!

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Einbindung psychotherapeutischer Expertise bei politischen Entscheidungen, insbesondere im Lichte des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG). Ihre Sorge um die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung ist für mich sehr nachvollziehbar. 

Zu Ihrer ersten Frage hinsichtlich der Einbindung von psychotherapeutisch tätigen Fachleuten in die Entscheidungsfindung: Im parlamentarischen Prozess werden die Perspektiven von Berufsverbänden, Kammern sowie von Vertretungen der Psychotherapeut:innen systematisch einbezogen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) wurden im Rahmen der Gesetzesberatung schriftlich angehört und haben ihre Stellungnahmen eingebracht. Darüber hinaus finden zahlreiche Gespräche mit Vertreter:innen der Psychotherapieberufe auf Bundes- und Länderebene sowie vor Ort in den Wahlkreisen statt. In den letzten Wochen haben viele Psychotherapeut:innen meine verschiedenen Angebote zum Dialog vor Ort genutzt. Mir ist bewusst, dass die formalen Beteiligungsverfahren allein nicht ausreichen, um die realen Herausforderungen im Versorgungsalltag umfassend abzubilden, weshalb der kontinuierliche und persönliche Dialog für mich eine zentrale Rolle spielt. 

Gerade angesichts der von der BPtK, aber auch von betroffenen Patient:innen vorgebrachten Sorgen, etwa hinsichtlich der Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Budgetierung, ist es unerlässlich, diese Stimmen ernst zu nehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion adressiert die damit einhergehenden Bedenken im Gesetzgebungsverfahren und hat sich mehrfach zur Sicherung der Qualität und Erreichbarkeit psychotherapeutischer Behandlung bekannt. Es war und ist mein Ziel, die Versorgung nicht zu verschlechtern und die Veränderungen aufmerksam zu beobachten, um gegebenenfalls steuernd einzugreifen. 

Zu Ihrer zweiten Frage, wie künftig die Perspektiven aus der psychotherapeutischen Praxis systematischer berücksichtigt werden können: Ich halte es für unabdingbar, dass wir Parlamentarier:innen diese Rückkopplung weiter stärken. In meiner Arbeit setze ich auf einen niedrigschwelligen und strukturierten Austausch mit Verbänden, Berufspraktiker:innen sowie anderen Stakeholdern. Als jemand, der selbst berufliche Erfahrung in der beratenden Begleitung von Transformationsprozessen hat, weiß ich, wie wertvoll der kontinuierliche Dialog mit denjenigen ist, die die Auswirkungen politischer Entscheidungen direkt erleben. Es ist mein Ansatz, diesen Dialog regelmäßig zu suchen, auch außerhalb formaler Anhörungsformate. Zudem setze ich mich dafür ein, dass gesundheitspolitische Gesetzgebungsverfahren durch begleitende Wirkungsanalysen sowie weitere Feedbackschleifen aus der Praxis unterstützt werden. 

Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen psychischer Gesundheit ist aus meiner Sicht unbestritten. Investitionen in Prävention und Behandlung psychischer Erkrankungen helfen dabei, erhebliche Folgekosten im Gesundheitswesen und am Arbeitsmarkt zu vermeiden. Daran erinnert Ihre Anfrage sehr eindrücklich und zu Recht. Es bleibt unser gemeinsames Ziel, eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung zu sichern und zu verbessern. Die SPD-Fraktion bringt diese Perspektive aktuell in die Gesetzesberatung ein und wird die Auswirkungen des BStabG auf die Versorgungslage sehr genau und kritisch beobachten. 

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierte Nachfrage und für Ihr Interesse an einer evidenzbasierten sowie praxisnahen Politikgestaltung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn 

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